Jan Kröger von OTIS GmbH & Co. OHG weiß dazu:
Es gilt die deutsche Fassung der DIN EN 115: 1995 + A1: 1998
Dies ist die Norm für die "Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Fahrtreppen und Fahrsteigen"
Im Punkt 7 "Handlauf" ist unter Punkt 7.1---> Allgemeines beschrieben:
"Jede Balustrade muss an ihrer Oberfläche mit einem Handlauf versehen sein, der sich in derselben Richtung mit einer Grenzabweichung von 0% bis 2% der Laufgeschwindigkeit der Stufen, der Paletten oder des Gurtes bewegt."
Der technische Hintergrund für diese Vorschrift ist durch die Art des
Antriebes bestimmt:
Wie ein Keilriemen beim Auto läuft der Handlauf endlos im Kreis
und wird über Reibung angetrieben. Bei dieser Antriebsform gibt es
immer einen sogenannten Schlupf, also ein ganz leichtes Rutschen, da das Gummigewebe, aus dem der Handlauf besteht, elastisch ist. Die Größe dieses Schlupfes hängt unter anderem von der Feuchtigkeit, der
Temperatur und der Spannung ab und ist deshalb nie genau kalkulierbar. Nun darf der Handlauf aber auf keinen Fall langsamer laufen als die Treppe, denn dann würde man unweigerlich nach hinten kippen. Um dies zu vermeiden, gibt man dem Handlauf gleich eine etwas größere Geschwindigkeit vor: Es darf bis zu zwei Prozent schneller sein als die Treppe.
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