Während für den zivilen Bereich das Kennzeichen aus dem Unterscheidungszeichen mit bis zu drei Buchstaben für den Landkreis/Verwaltungsbezirk und aus der Erkennungsnummer mit Buchstaben und Zahlen besteht, werden Fahrzeuge der Bundeswehr mit dem Unterscheidungszeichen Y sowie mit einer bis zu sechs Stellen enthaltenden Zahl als Erkennungsnummer gekennzeichnet. Bei der damaligen Festlegung des Buchstabens für das Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge der Bundeswehr kamen nur solche in Betracht, die bisher weder für Landkreise/Verwaltungsbezirke oder andere Bundes- und Landesorgane, den Bundesgrenzschutz, die Bundes-, Wasser- und Schiffahrtsverwaltung, das Diplomatische Korps sowie bevorrechtigte internationale Organisationen vergeben waren und auch in Zukunft nicht als solche gebraucht werden würden. Allein der Buchstabe Y erfüllte alle diese Voraussetzungen und wurde somit als Unterscheidungszeichen auf amtlichen Kennzeichen für Dienstfahrzeuge der Bundeswehr eingeführt.
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